Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der ELKA RAINWEAR A/S, DUEODDEVEJ 3, DK-7400 HERNING, DK 10138698, im Folgenden ELKA, finden bei allen Aufträgen in dem Umfang Anwendung, in dem die Parteien keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen können laufend ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

1. Angebot und Auftragsbestätigung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten von ELKA zugesendete Angebote acht Tage ab Angebotsabgabe und verfallen ohne vorherige Ankündigung, wenn ELKA nicht vor Ablauf der Frist eine Zustimmung erhalten hat. Der Vertrag ist bindend, wenn der Kunde eine Auftragsbestätigung von ELKA erhalten hat.

Bei Erteilung eines Auftrags ist dieser bindend für den Kunden. Durch Zusendung der Auftragsbestätigung von ELKA wurde ein bindender Vertrag über Verkauf und Lieferung der Produkte abgeschlossen.

Der Auftrag wird unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Waren, Rohmaterialien usw. erteilt. Sofern unvorhergesehene Probleme auftreten oder eine unzufriedenstellende Bonitätsbeurteilung des Kunden nach Auftragsbestätigung eingeht, ist ELKA berechtigt, den Auftrag ohne jegliche Haftung zu stornieren bzw. eine vollständig deckende Bankgarantie zu fordern. Die Stornierung des bestätigten Auftrags durch den Kunden kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ELKA erfolgen.

Aufträge können von ELKA durch die Zusendung von Waren gemäß den Bedingungen und Zeitfristen des Kunden stillschweigend akzeptiert werden.

Der Auftrag wird unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Waren, Rohmaterialien usw. erteilt. Sofern unvorhergesehene Probleme auftreten oder eine unzufriedenstellende Bonitätsbeurteilung des Kunden nach Auftragsbestätigung eingeht, ist ELKA berechtigt, den Auftrag ohne jegliche Haftung zu stornieren bzw. eine vollständig deckende Bankgarantie zu fordern. Die Stornierung des bestätigten Auftrags durch den Kunden kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ELKA erfolgen.

Aufträge können von ELKA durch die Zusendung von Waren gemäß den Bedingungen und Zeitfristen des Kunden stillschweigend akzeptiert werden.

2. Lieferbedingungen

Die Produkte werden „Ex Works“ aus ELKAs Lager in Übereinstimmung mit den geltenden ICC Incoterms geliefert, es sei denn, etwas anderes ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Der Käufer trägt das Risiko für unverschuldete Ereignisse, die die Waren hiernach betreffen. Dies gilt auch in Fällen, in denen vereinbart wird, dass der Verkäufer die Kosten für den weiteren Transport der Waren trägt.

3. Lieferzeitpunkt und Verzögerung

Der Versandzeitpunkt wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Sofern ELKA nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefern kann, wird der Kunde unverzüglich über die Verzögerung informiert. Der Kunde kann die Lieferung schriftlich fordern und hierfür eine endgültige angemessene Zeitfrist festlegen.

In Fällen höherer Gewalt, vgl. unten, darf der Lieferzeitpunkt jedoch verzögert werden, bis die Verhinderung beendet wurde und normaler Handel und Transport erneut möglich sind.

4. Preise

ELKAs Preise sind zzgl. Mehrwertsteuer und Abgaben angegeben. Preise verstehen sich unter Vorbehalt von Änderungen der Zollsätze, anderer Abgaben sowie Wechselkursschwankungen und dürfen bis zur erfolgten Lieferung erhöht werden. ELKA informiert den Kunden über sämtliche Preisänderungen.

5. Produktinformation

Produktinformationen, hierunter auch Informationen über Gewicht, Abmessungen usw., die nicht in den Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern oder Zertifikaten enthalten sind, sind als richtweisend zu betrachten und nur in dem Umfang bindend, der schriftlich in der Auftragsbestätigung oder Ähnlichem bestätigt wurde.

Anforderungen seitens des Kunden sind nur bindend, wenn sie von ELKA schriftlich bestätigt wurden.

ELKA behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung Änderungen an den Produkten vorzunehmen, sofern dies ohne wesentliche Änderung der Form oder Funktion der Produkte erfolgen kann.

6. Zahlung

Die Zahlungsbedingungen lauten Netto Kasse 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro begonnenen Monat ab Fälligkeitstermin berechnet.

ELKA behält sich das Recht vor, jede Lieferung von Aufträgen zu verzögern oder Aufträge schriftlich zu stornieren, ohne hierfür in irgendeiner Weise zu haften, sofern der Kunde fällige unbezahlte Rechnungen hat. Jeder Verlust für ELKA als Folge hieraus ist vollständig vom Kunden zu kompensieren.

Eine Aufrechnung von Gegenforderungen gegen die Zahlungsforderungen von ELKA ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Rücksendung und Reklamation

Sämtliche Mängel/Reklamationen sind schriftlich einzureichen und müssen ELKA spätestens acht Tage nach Lieferung vorliegen. In Fällen nicht sichtbarer Mängel muss der Einwand spätestens acht Tage ab dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem der Mangel durch gründliche Überprüfung hätte festgestellt werden müssen, spätestens jedoch drei Monate nach Lieferung.

Waren können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch ELKA zurückgesendet werden. Standardwaren können während eines Zeitraums von 30 Tagen ab Lieferung zurückgesendet werden, jedoch nur in der originalen ungeöffneten Verpackung. Der Kunde trägt selbst die Kosten der Rücksendung.

ELKA erteilt eine Gutschrift von Rücksendungen abzüglich 20 % (mindestens jedoch € 25) Bearbeitungsgebühr. Sonderanfertigungen können nicht zurückgesendet werden.

8. Höhere Gewalt

ELKA haftet nicht, wenn folgende, nicht erschöpfende Ereignisse höherer Gewalt eintreffen und die Erfüllung des Vertrags verhindern oder verzögern: Krieg und Mobilmachung, Aufruhr und ziviler Ungehorsam, Terrorismus, Naturkatastrophen, Streiks und Aussperrungen, Warenmangel, Fehler, Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen von Zulieferern, oder wenn Zulieferer auf andere Weise von den entsprechenden Verhältnissen beeinflusst sind, Brand, Fehlen von Transportmitteln, devisenrechtliche Beschränkungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Computerviren oder andere Umstände, die außerhalb der direkten Kontrolle von ELKA liegen.

In solchen Fällen behält sich ELKA das Recht vor, die vereinbarte Lieferung ganz oder teilweise zu stornieren oder zu verzögern, bis die Verhinderung beendet wurde. Der Kunde kann weder im Falle einer Stornierung noch einer verzögerten Lieferung Forderungen gegenüber ELKA geltend machen.

9. Haftungsbeschränkung

ELKA ist in dem unter der relevanten Gesetzgebung zulässigen Umfang, und dessen ungeachtet der Grundlage für die Forderung, hierunter der Produkthaftung, nicht haftbar im Sinne der Produkthaftung oder für andere direkte oder indirekte Störungen im Unternehmen des Kunden, indirekte Verluste, Verluste von Gewinnen oder andere Formen von Verlusten. Unter allen Umständen entspricht die maximale Haftung für ELKA der Rückzahlung des vom Kunden bezahlten Betrages für den verzögerten oder mangelhaften Teil des Auftrags.

10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dänischem Recht und ist in Übereinstimmung hiermit zu interpretieren, ohne Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden internationalen privatrechtlichen Regeln in dem Umfang, in dem die Anwendung solcher Regeln zu einer anderen Rechtswahl als dänischem Recht führen würde. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Jede Streitigkeit, die durch den oder in Verbindung mit dem Vertrag entsteht, hierunter jede Streitigkeit hinsichtlich dessen Existenz, Gültigkeit oder Beendigung, ist durch ein dänisches Gericht im Rechtskreis des Hauptsitzes von ELKA zu entscheiden.

11. Vereinbarung über Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf der Grundlage des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

Sämtliche von uns – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.

Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wie erklären dies schriftlich.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Für alle vorstehenden Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gilt deutsches Recht.